Der Staat verfolgt das Zentrum für Politische Schönheit 16 Monate wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung«

Schwerer Angriff auf die Kunstfreiheit: Der Staat ermittelte 16 Monate gegen das Zentrum für Politische Schönheit nach § 129 StGB als »kriminelle Vereinigung«. Das dürfte einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik sein. In einem Rechtsstaat wird die politische Kunst als Form der »organisierten Kriminalität« verfolgt und die Verfassung gebrochen, die das Recht auf eine freie und kritische Kunst garantiert. Gemäß § 129 ist das ZPS eine Organisation, deren hauptsächlicher Zweck darin besteht, schwere Straftaten zu verüben. Auf der entsprechenden Liste in Thüringen standen wir mit zwölf weiteren Terrororganisationen (vom »Islamischen Staat« bis »Al Nusra Front«).

Der ermittelnde Staatsanwalt wird vom Staatsschutz versetzt. Wer trägt die politische Verantwortung dafür? Wir benötigen jede Form der Solidarität, um diesen Bruch mit der Verfassung nicht auf sich beruhen zu lassen! Wer die Kunstfreiheit angreift, greift die Verfassung an.

Aktionskunst: Höcke Mahnmal Bornhagen § 129 StGB kriminelle Vereinigung

Das Entsetzen der Strafrechtler

»Ist Ihnen ein ähnlicher Fall bekannt? – Nein, absolut nicht.«
Jürgen Möthrath · Präsident des deutschen Strafverteidigerbundes · DIE ZEIT


»Man muss es dreimal sagen, um den Wahnsinn, der hinter diesen Ermittlungen steckt, zu begreifen! Ich kenne keinen einzigen vergleichbaren Fall! Ich kenne keine Gruppe, die eine intellektuelle Auseinandersetzung sucht, die nach Paragraf 129 verfolgt wurde.«

Peter Raue · Rechtsanwalt und Notar · Deutschlandfunk


»Mit § 129 wird üblicherweise gegen Rockerbanden und Drogenkartelle ermittelt. Solche Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung setzen voraus, dass besonders schwere Straftaten begangen oder geplant werden – Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung, Drogenhandel. Sie ermöglichen einen intensiven Zugriff auf die Verdächtigen. […] Es entsteht so der Eindruck, dass sich die Staatsanwaltschaft Gera in Gestalt des Staatsanwalts Zschächer zu Höckes Handlanger macht. Es riecht nach Rechtsbeugung.«
Heribert Prantl · Jurist und Publizist · Süddeutsche Zeitung


»Entgegen weit verbreiteter Meinung ist die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft keineswegs undemokratisch oder rechtsstaatswidrig. Die Staatsanwaltschaft ist Exekutive und grundsätzlich der politischen Leitung verantwortlich! Auch Nichtstun der Regierung ist politisches Verhalten.«
Henning Ernst Müller · Professor für Strafrecht · Twitter


»Ziemlicher Wahnsinn und höchst brisant. Gegen eine Künstlergruppe ist dieser Paragraf überhaupt noch nie in Stellung gebracht worden!«
Hartmut Wächtler · Rechtsanwalt und Strafrechtsexperte · Süddeutsche Zeitung


»Es ist meines Wissens noch nie passiert, dass Kunst im Zusammenhang mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung eine Rolle gespielt hätte. […] Es ist ein Novum.«
Uwe Scheffler · Professor für Strafrecht · Freie Presse


»Ich kann auch in den anderen Aktivitäten des Zentrums nichts erkennen, das die Auffassung bestärkte, es sei zur Begehung von Straftaten gegründet worden.«
Christoph Möllers · Professor für Verfassungsrecht · Berliner Zeitung

»Der Staat gegen die Kunst: Das gab es in Deutschland
in dieser Form wohl noch nie!«

Süddeutsche Zeitung

Grönemeyer, Böhmermann & Co: »Sollen wir eingeschüchtert werden?«

Viele Prominente fordern in einem Brief (PDF) von der Politik eine Garantie bzw. »Erklärung, dass strafrechtliche Ermittlungen, die offensichtlich den Kernbereich der Kunstfreiheit berühren, in Zukunft unterbleiben!« Sie fordern eine Entschuldigung und sagen: »Noch immer wird von der Richtigkeit bzw. Rechtmäßigkeit des Verfahrens ausgegangen. Das ist schwer erträglich.«

Dazu gehören: Herbert Grönemeyer, Jan Böhmermann, Can Dündar, Deniz Yücel, Klaas Heufer-Umlauf, Fatih Akin, Harald Welzer, Cem Özdemir, Saša Stanišić, Lea Rosh, Dani Levy, Robert Menasse, Sibylle Berg, Sophie Passmann, Matthias Lilienthal, Bela B Felsenheimer, Daniel Richter, Naika Foroutan, Herfried Münkler, Katja Riemann, Katja Kipping, Feine Sahne Fischfilet uvm.

»›Was ist die Botschaft, die an Künstler gesendet wird – sollen wir eingeschüchtert werden?‹, fragen Grönemeyer und Co. Müsse man davon ausgehen, dass Staatsanwälte auch die Kommunikation von Theatern und Kulturinstitutionen untereinander überwachen?«

maz-online

»›Diese peinliche Politik-Posse muss umgehend untersucht werden‹, verlangen die Prominenten, die die Öffentlichkeit dazu aufrufen, ›lautstark zu protestieren, wenn unsere Grundrechte angegriffen werden‹.«

maz-online

»Ist es eine thüringische Posse – oder bildet das inzwischen eingestellte Ermittlungsverfahren gegen das Zentrum für Politische Schönheit eine kulturpolitische Wegmarke?«

taz

»Deswegen ist diese Künstlergruppe auch keine Künstlergruppe. Sie ist eine kriminelle Vereinigung, ja eine terroristische Vereinigung!«

Björn Höcke

Warum sieht die Politik zu?

Zumindest unabhängig ist die Gesinnungsjustiz in Thüringen: AfD-Anhänger sind dort Staatsanwälte und verfolgen unliebsame Künstler als kriminelle Vereinigung. 4 Tage nachdem Björn Höcke das Zentrum für Politische Schönheit als kriminelle Vereinigung bezeichnete, nimmt die Staatsanwaltschaft Gera Ermittlungen wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« auf. DIE ZEIT enthüllt, dass es sich bei dem ermittelnden Staatsanwalt um einen Spender der AfD handelt.

Der Grüne Justizminister Dieter Lauinger schaut nicht nur zu. Er stärkt seinem AfD-Staatsanwalt den Rücken und gibt dem ZPS die Schuld an dem Verfahren: »Die eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera beruhen einzig und allein auf der Tatsache, dass sich das Zentrum für Politische Schönheit selbst der Begehung von Straftaten bezichtigt hat. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens [nach § 129 Bildung einer kriminellen Vereinigung, Anm. ZPS] war unter diesen Umständen rechtsstaatlich konsequent und nicht politisch motiviert.« (Interview mit OTZ.) Im Tagesspiegel wurde er noch deutlicher: »Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens [wegen Bildung einer krimineller Vereinigung nach §129] beruhte auf eigenem Verhalten des Zentrums für Politische Schönheit!«

Was darf der Staat mit §129?

Aktionskunst verurteilt: § 129 StGB - kriminelle Vereinigung

Telekommunikationsüberwachung & Postkontrolle

Aktionskunst verurteilt: § 129 StGB - kriminelle Vereinigung

Langfristige Observation & Überwachung von Kontaktpersonen

Aktionskunst verurteilt: § 129 StGB - kriminelle Vereinigung

Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern

Aktionskunst verurteilt: § 129 StGB - kriminelle Vereinigung

Erstellung von Bewegungsprofilen, Rasterfahndung

Wir brauchen Antworten

1. Warum lief das Verfahren 16 Monate lang?

2. Warum toleriert die Landesregierung Thüringen, dass die Staatsanwaltschaft Gera als Schoßhündchen der AFD agiert?

3. Seit wann ist das Justizministerium Thüringen über Martin Zschächners Ermittlungsverfahren wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« informiert?

4. Inwiefern konnte Zschächner gegenüber dem Justizminister, der selbst über Jahre als Richter arbeitete, darlegen, dass die Einleitung des Verfahrens nach § 129 ausreichend begründet ist?

5. Der Leiter des ZPS wurde aufgrund eines Erlass des BMI als Redner vom Bundeskongress der Bundeszentrale für Politische Bildung 2019 ausgeladen. Uns liegt eine Korrespondenz zwischen BMI und der bpb vom 31.1.2019 vor, in der es heißt: »nach Auskunft der Sicherheitsbehörden liegen zum ZPS und dessen Leiter […] strafrechtlich relevante Erkenntnisse vor«. Es liegt also nahe, dass das BMI die Verfolgung des ZPS unter §129 als krimineller Vereinigung duldet. Das BMI beteiligt sich mit eigenen Schritten an dem Versuch der Kriminalisierung, anstatt Sorge um die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit walten zu lassen.

Aktionskunst verurteilt: § 129 StGB - kriminelle Vereinigung, von Björn Höcke anerkannt

Von Björn Höcke als terroristische Vereinigung anerkannt.

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Schwerkriminelle Kunst? Da muss ich dabei sein!

Unterstützen Sie mit Ihrer Spende unsere kriminelle Künstlervereinigung nachhaltig! Nicht nur die Staatsanwaltschaft in Thüringen, auch Höcke und Erdogan loben das Zentrum für Politische Schönheit als Sturmgeschütz des Humanismus. Seien Sie dabei und werden Sie Kompliz:in. Sie erhalten nirgends so viel Aufruhr und Dissens für jeden gespendeten Euro wie bei uns.

»Nachdem uns bereits Björn Höcke als terroristische Vereinigung anerkannt hat, folgt jetzt das Gütesiegel ›kriminelle Vereinigung‹ von keinem geringeren als der Staatsanwaltschaft Gera. Immerhin sind wir zuversichtlich, dass die Schlapphüte, die uns scheinbar 16 Monaten abgehört haben, dabei eine Lektion in lebendiger Demokratie gelernt haben. Jetzt können Sie wieder zurück nach Thüringen fahren und sich um den dort grassierenden rechtsextremen Terrorismus kümmern.«

Zentrum für Politische Schönheit

Chronik eines Verfassungsbruchs

22.11.2017 Vor dem Haus von Björn Höcke wird das Holocaust-Mahnmal erweitert.

22.11.2017 Der Präsident des Thüringer Landtags gibt im Landtag zu: »Ich habe daher den Innenminister gebeten, in einem Telefonat, dass […] erforderliche Ermittlungen eingeleitet werden. Ein öffentliches Interesse an Ermittlungen stelle ich im Interesse einer ungehindert Ausübung des freien Mandats hiermit fest.« (Video)

25.11.2017 Höcke spricht auf der Compact-Konferenz vom Zentrum als einer »kriminellen Vereinigung, ja auch eine terroristische Vereinigung«. (Video)

29.11.2017 Staatsanwalt Martin Zschächner nimmt Ermittlungen gegen den Gründer des Zentrums wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« auf.

18.03.2018 Das Landgericht Köln fällt sein Urteil zur Aktion »Holocaust-Mahnmal Bornhagen«. Auch die Überwachung von Björn Höcke wird darin als Kunstwerk bestätigt (AZ 28 O 362/17).

16.11.2018 Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen stellt das Verfahren wegen Nötigung ein. Von einer Person des öffentlichen Lebens (Höcke) könne erwartet werden, »dass sie einem derartigen Verhalten in besonnener Selbstbehauptung standhält«, so die Begründung der Staatsanwaltschaft.

01.03.2019 Das Bundesinnenministerium erlässt ein Auftrittsverbot für den Leiter des Zentrums auf dem Bundeskongress der bpb, um »strafrechtliche Ermittlungen« nicht einzuschüchtern.

08.03.2019 Der Thüringische Justizminister unterschreibt eine Liste mit 13 Terrororganisationen im Namen der Landesregierung, darunter eine »Gruppierung von Aktionskünstlern«.

04.04.2019 Der Justizminister gibt dem Zentrum für Politische Schönheit in einem Interview die Schuld am Verfahren: »Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens (wegen Bildung einer krimineller Vereinigung nach §129) beruhte auf eigenem Verhalten des Zentrums für Politische Schönheit«.

08.04.2019 Justizminister Lauinger stellt das Verfahren mit sofortiger Wirkung ein und versetzt Staatsanwalt Zschächner aus dem Staatsschutz.

»Warum das Verfahren dennoch 16 Monate gedauert hat, wird jetzt geprüft. Aus Justizkreisen heißt es: Der Fall ist möglicherweise wegen chronischer Arbeitsüberlastung vergessen worden«

MDR

»Die Dokumentensammlung wirft mehr Fragen auf, als dass sie Antworten gibt. Mancher handschriftliche Vermerk ist nicht zu entziffern.«

Spiegel

»Der SPIEGEL hat versucht, mit Zschächner Kontakt aufzunehmen. Doch sprechen will er nicht. ›Warum sollte ich?‹, sagt er nur am Telefon und verweist auf die Behördenleitung.«

Spiegel

»Aufklärung bringt vielleicht ein Anruf bei der zu­ständigen Staats­anwalt­schaft in Gera. Doch der verantwortliche Staats­anwalt Martin Zschächner gibt sich wortkarg:
›Stimmt es, dass Sie gegen das Zentrum für...‹
›Kann ich Ihnen keine Auskunft zu geben.‹
›So gar nicht?‹
›Gar nicht. Auf Wiederhören.‹«

SpOn

»Ein auffälliges Detail des Falles: Nur Tage nachdem der AfD-Rechtsaußen Björn Höcke die Aktionskünstler auf einer Veranstaltung des rechtsradikalen Compact-Magazins ›kriminelle Vereinigung‹ genannt hatte, wurden die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Gera aufgenommen.«

Netzpolitik.org 

»Ist ja nicht so, dass da draußen Faschos rumlaufen, die im Namen der ›NSU 2.0‹ Mord­drohungen verschicken würden und offenbar tatsächlich nach einer kriminellen Vereinigung streben würden. Da ermittelt man doch lieber gegen die Kunst.«

Kraftfuttermischwerk

»Die Ermittlungen haben schon zu einer klaren Polarisierung geführt, die der Kunst viel Freiraum genommen hat.«

Süddeutsche

»Ein Denkmal des Ruhmes für die Justiz im Allgemeinen und die Staatsanwaltschaft Gera im Besonderen ist diese Geschichte nicht.«

Thüringer Allgemeine

»Künstler sind doch keine Kriminelle.«

taz

»Niemand im deutschsprachigen Kunst- und Kulturbetrieb hat die Gesetze der Auf­merk­sam­keits­ökonomie tiefer verinnerlicht als die Aktivisten des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS). «

maz-online

»Man kann eine solche Aktion für grenzwertig und geschmacklos halten; kriminell ist sie nicht. Sie tut das, was zur Kunst gehört: Sie schockiert, sie regt auf, sie zeigt auf die Wider­sprüche der Gesellschaft. Man kann, man darf, man soll sich darüber aufregen. Über eine Staats­anwalt­schaft, die Aufreger zu Schwer­verbrechern erklärt, muss man sich aufregen. Was die Staats­anwaltschaft Gera macht, ist nicht Kunst, sondern riecht nach Rechtsbeugung aus politischen Gründen.«

Süddeutsche

»Merkwürdig fleißig wirkt zudem der ermittelnde Staatsanwalt, der zugleich Pressesprecher der Behörde in Gera ist.
Merkwürdig faul wirkt dagegen, dass er in der Sache selbst wenig unternommen hat.
Wie auch? Bisher ist kein Indiz bekannt geworden, dass die provokative Aktion etwas anderes war als eine provokative Aktion – und keine Straftat.«

Tagesspiegel

»Wir freuen uns, dass auch Justizminister Lauinger und die Behördenleitung endlich zu diesem Schluss gekommen sind. Am Freitag waren wir nach Lauingers Meinung noch „selbst Schuld“ – und jetzt diese Entwicklung. Unsere Anwälte haben nun die Überstellung der Ermittlungsakte innerhalb von 24 Stunden gefordert. Wir freuen uns auf diese Lektüre und werden selbstverständlich der Öffentlichkeit detaillierte Einsicht in die Tätigkeit dieses AfD-Staatsanwaltes geben.«

Stefan Pelzer (ZPS) gegenüber netzpolitik.org

»Es ist auf der einen Seite eine bodenlose Unverschämtheit, ein Kunstkollektiv zu einer kriminellen Vereinigung zu erklären, auf der anderen Seite freue ich mich darüber, weil es das erste Mal seit vielen Jahren ist, dass Kunst zu etwas Bedrohlichem geworden ist.«

Matthias Lilienthal (Intendant der Müchener Kammerspiele) gegenüber netzpolitik.org

»In der Anzeige Movassats heißt es laut dem Berliner Tagesspiegel, es liege nahe, dass Zschächners Ermittlungen im Kontext der Anti-Höcke-Protestaktion sich ›in schwerwiegender Weise‹ insbesondere gegen Personen wendeten, ›die sich zivilgesellschaftlich gegen Rechtsextremismus und für Toleranz einsetzen.‹«

Zeit.de

»Wenn dem betreffenden Staatsanwalt seine Grundprinzipien, denen er verpflichtet ist, bewusst sind, dann müsste er eigentlich von sich aus die Tätigkeit an diesem Ermittlungsverfahren einstellen.«

Benjamin-Immanuel Hoff (Kulturminister Thüringen) in deutschlandfunkkultur